Bescheinigung der Regierung von Oberbayern

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Regierung von Oberbayern

Die Regierung von Oberbayern, gem. § 33 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 und Abs. 2 als örtlich und sachlich zuständige Landesbehörde, hat den Fortbildungen:

  • Einführung in die Psychotraumatologie rund um die Geburt A1 und A2
  • Fachfortbildung Geburtstrauma plus Einzelsupervision für die Umsetzung der Geburtsnachsorgegespräche nach belastenden Geburtserfahrungen
  • Einführung in die Trauma & Tension Releasing Exercises

bescheinigt, dass sie Bildungszwecken dienen und die Voraussetzungen für eine Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 21 Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG erfüllen. Dies stellt jedoch keine staatliche Anerkennung der Bildungsmassnahme dar.

Regierung von Oberbayern
Maximilianstr. 39
80538 München

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