Ich freue mich sehr!:
Regierung von Oberbayern
Die Regierung von Oberbayern, gem. § 33 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 und Abs. 2 als örtlich und sachlich zuständige Landesbehörde, hat den Fortbildungen:
- Einführung in die Psychotraumatologie rund um die Geburt A1 und A2
- Fachfortbildung Geburtstrauma plus Einzelsupervision für die Umsetzung der Geburtsnachsorgegespräche nach belastenden Geburtserfahrungen
- Einführung in die Trauma & Tension Releasing Exercises
bescheinigt, dass sie Bildungszwecken dienen und die Voraussetzungen für eine Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 21 Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG erfüllen. Dies stellt jedoch keine staatliche Anerkennung der Bildungsmassnahme dar.
Regierung von Oberbayern
Maximilianstr. 39
80538 München